Beim variablen Darlehen wird der Zins nicht fest für eine bestimmte Zeit vereinbart.
In regelmäßigen Abständen (i.d.R. alle 3 Monate) erfolgt immer wieder ein Abgleich der Zinshöhemit dem „Euribor“ (Zinssatz, zu dem sich große europäische Banken untereinander Kredite vergeben) und ggf. eine Anpassung.
Eine hohe Planungssicherheit bietet ein variables Darlehen nicht.
Dafür ist der Zins fast immer niedriger, als bei einem - über einen bestimmten Zeitraum – festgeschriebenen Zinssatz (Zinsfestschreibungszeit).
Außerdem besteht immer zu den Anpassungszeitpunkten die Möglichkeit, das Darlehen teilweise oder vollständig zu tilgen (ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung) oder auch in ein Annuitätendarlehen umzuwandeln.
Es wird meistens nur dann genutzt, wenn bei Darlehensnehmern ganz individuelle, spezifische Umstände vorliegen, z.B.
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